Die Hans-Neuffer-Stiftung wurde im Jahre 1956 von der Bundesärztekammer zunächst als nicht rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet.


Die Stiftung pflegt eine traditionsgemäß enge Verknüpfung mit der Ärzteschaft. Sie fördert Projekte, die die gesundheits- und berufspolitische Arbeit der Bundesärztekammer und der Landesärztekammern ergänzen und Grundlagen für die Wahrnehmung der Satzungsaufgaben bzw. für die konzeptionelle und programmatische Arbeit liefern.


Namensgeber ist der langjährige Präsident und Ehrenpräsident des Deutschen Ärztetages, Prof. Dr. med. Hans Neuffer, Arzt und Theologe, auch Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, der sich durch seinen Einsatz für den Wiederaufbau der ärztlichen Standesorganisation und das Ansehen des ärztlichen Berufsstandes in der Öffentlichkeit nach dem 2. Weltkrieg hohe Verdienste erwarb.


Sein besonderes Anliegen war es, mit der Stiftung das Ansehen der deutschen Ärzteschaft im internationalen Bereich wieder zu stärken.


Insoweit war auch der einzige Stiftungszweck der damaligen Stiftung die Förderung des internationalen Meinungs- und Erfahrungsaustausches der Ärzte. Diesem Ziele ist auch die aktuelle Stiftungsarbeit gewidmet.


Im Jahre 1977 wurde die Stiftung in eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts umgewandelt und die traditionelle Stiftungsaufgabe ergänzt.




Die Stiftung



 


Die Hans-Neuffer-Stiftung verfolgt drei Förderschwerpunkte, deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist:


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Internationaler Meinungs- und Erfahrungsaustausch


Traditioneller Stiftungszweck der Hans-Neuffer-Stiftung ist die Förderung des Meinungs- und Erfahrungsaustausches der deutschen Ärzte mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Ausland und das Kennenlernen der klinischen und praktischen Einrichtungen in aller Welt, insbesondere durch die Organisation und Finanzierung von Studienreisen und die finanzielle Unterstützung der Teilnahme an internationalen Fachtagungen.


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Medizinischen Fort- und Weiterbildung

 

Gemäß § 2 b der Satzung verfolgt die Hans-Neuffer-Stiftung als weiteren Satzungszweck auf allen Gebieten des Gesundheitswesens, insbesondere der Berufsausübung von Ärztinnen und Ärzten, die medizinische Fortbildung im In- und Ausland durch die Organisation und Finanzierung von Fortbildungskongressen, Fortbildungsvorträgen und entsprechenden Publikationen zu fördern.


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Gesundheits- und sozialpolitischen Forschungsvorhaben


Die Stiftung verfolgt gemäß § 2 c der Satzung den Zweck, die vergleichende Forschung in der präventiven, kurativen und rehabilitativen Medizin sowie der wissenschaftlichen Qualitätsanforderungen an ärztliche Leistungen in den Ländern der EG und in den der WHO angehörenden Ländern, insbesondere durch die Vergabe von Forschungsaufträgen an Forschungsinstitute sowie die Finanzierung von Berichten über Studienreisen, zu fördern.





Sitz der Stiftungsaufsicht ist Stuttgart.